Häufig gestellte Fragen
Bis zu welchem Alter können Kinder kostenlos mit dem Stadtbus fahren?
Bis zu sechs Jahre alt.
Gibt es unbegrenzte Fahrkarten?
Ja. Sie können sie am Bahnhof am Evkarpidis-Platz abholen.
Wo werden die Studentenausweise ausgestellt?
In den Sekretariaten der Schulen und Hochschulen.
Von welchen Sicherheitsorganen haben die Beamten Anspruch auf freie Fahrt mit den Stadtbussen?
Das gesamte Sicherheitskorps: Küstenwache, Feuerwehr, Polizei.
Wie erhalte ich einen Behindertenausweis, wenn ich anspruchsberechtigt bin?
Der Interessent, der die Merkmale einer Person mit besonderen Bedürfnissen aufweist, kann sich mit seinem Gesundheitsheft, der Stellungnahme des Ausschusses, der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung und dem Personalausweis an den Sozialdienst der Präfektur Pieria wenden.
Wann wird der Behindertenausweis erneuert?
Jedes Jahr. Die Erneuerung erfolgt in der Regel Ende März durch das Sozialamt oder durch die Präfektur- und Gemeindezentren, und dann sollte der Begünstigte auch seine Karte von der CITY BUS STATION OF KATERINES S.A. prüfen.
Ist der vom Sozialamt der Präfektur Pieria ausgestellte Behindertenausweis auch im übrigen Griechenland gültig?
Was das Pendeln mit den Stadtbussen betrifft, so gilt es nur für Katerini und ist kostenlos, während es für die Fernbusse für ganz Griechenland mit einem Rabatt von 50 % gilt.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich einen Gegenstand verliere?
Rufen Sie die Station unter Tel. 2351037600
Wie wird der Kauf und Verkauf von Fahrkarten für Stadtbusse (für Kioske, die im Großhandel gekauft werden) steuerlich behandelt?
Endverkäufer von Eintrittskarten an die Öffentlichkeit stellen beim Verkauf von Eintrittskarten keine Steuerbescheinigungen aus. Sie stellen auch keine Steuerbelege für ihre Lieferungen aus. Die entsprechenden Einnahmen werden in ihren Büchern auf der Grundlage der bescheinigten Quittung verbucht, die sie bei der Entgegennahme der Eintrittskarten erhalten. Der Empfänger der Quittung wird den Betrag der Provision in die Verkaufsabrechnung aufnehmen, da die Quittung in diesem Fall die Rechnung für die Erbringung der Dienstleistung ersetzt. Die Provision für den Verkauf von Eintrittskarten ist von der Mehrwertsteuer befreit. Die Rückgabe der Fahrscheine an das städtische Busunternehmen ist in dem Verfahren für ihre Veräußerung nicht vorgesehen. A.U.O. 1077259/545 POL 1233/30-6-1993 (FEK 528 B‘).